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Was versteht man unter LV Widerruf?
 
Bei einem Widerruf  müssen Kunden so gestellt werden, als wäre der Vertrag niemals zustande gekommen. D.h. der Widerspruch führt zur Auflösung des geschlossenen Vertrages von Beginn an und kann wegen der Nutzungsentschädigung zu einem deutlich höheren Ausgleich führen, als über eine gewöhnliche Kündigung. 
 
Welche Verträge sind betroffen?

Generell sind alle Lebensversicherungen, also klassische Renten- und Lebensversicherungen, sowie Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen,  die zwischen dem 01.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, betroffen. Auch Versicherungen von ausländischen Lebensversicherern können rückabgewickelt werden, wenn deutsches Recht anwendbar ist.
Überdies können auch gekündigte bzw. abgelaufene Lebens-versicherungen rückabgewickelt werden. 
Zur Überprüfung und Geltendmachung der Ansprüche sind lediglich die Vorlage der relevanten Unterlagen notwendig. 
Was ist mit bereits gekündigten Verträgen?

Der Widerspruch ist auch möglich, wenn bereits ein Vertragsende durch die Zahlung eines Rückkaufswertes oder durch die Auszahlung der Versicherung nach Ablauf eingetreten ist.  Auch kann man den Widerruf von beitragsfreien oder regulär ausgelaufenen Verträgen beanspruchen.
Demnach sind sowohl laufende als auch gekündigte, stillgelegte, ausgelaufene und verrentete Verträge hiervon betroffen.
Was bekommt der Kunde?

 

Eine unverbindliche und kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussichten mit der konkreten Berechnung der Nutzungsentschädigung und eine faire Handlungsempfehlung. Das bedeutet – die Kunden erhalten alle gezahlten Prämien zurück und haben zusätzlich einen Anspruch auf eine angemessene Nutzungs-Entschädigung.
Wer oder was kann kündigen?
 
Grundsätzlich jeder Versicherungsnehmer in seine Eigenschaft als Verbraucher.  Jenes BGH-Urteil betrifft Verträge, die zwischen dem 01.07.1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, über die nicht ordentlich aufgeklärt und/oder informiert wurde. Bspw. wenn Unterlagen fehlten oder unvollständig waren. Übrigens auch wer bereits gekündigt hat,  kann seine Anspruche erfolgreich geltend machen.
 
Wann soll ich kündigen?
 
Grundsätzlich sollte man die Überprüfung des Vertrages auf jeden Fall auf den Weg bringen, denn diese lohnt sich so gut wie immer.  Aber Achtung:  Man sollte den Vertrag auf die biometrisch versicherten Risiken hin genau unter die Lupe nehmen.  Auch Garantiezinsen sollte man mit spitzem Bleistift sauber kalkulieren. Denn wer mit seinem Vertrag zufrieden ist, sollte ihn weiterlaufen lassen.
 
 
Was darf man geldlich erwarten?
 
Der BGH ist der Ansicht, dass Ihnen als Verbraucher zuzüglich des Rückkaufwertes, insbesondere die Vertriebs- und Verwaltungskosten, zustehen. Natürlich mit Zinsen. Einziger Wehrmutstropfen ist, das die Versicherung die Kosten der getragenen Risiken, also bspw. für den Todesfall in Abzug bringen darf. 
 
Was kostet es?
 
Unser Service ist zunächst kostenlos und erst mit abgeschlossenem Erfolg der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nehmen wir uns einen Anteil ausschließlich aus dem Mehrwert, abhängig von der Durchführungsvariante.  Übrigens können Sie sich mit einer Rechtsschutz nahezu schadlos halten.
 
Oh je, muss man denn auch persönlich zu Gericht?
 
Generell werden unsere spezialisierten Anwälte durch Sie mit allen erforderlichen Unterlagen, wie bspw. Vollmachten gerüstet, so dass Ihre Teilnahme an der geregelten Verhandlung nicht von Nöten ist.  Also eher nicht, es sei denn ein Richter würde Sie persönlich laden. 
Sie haben Fragen, die wir nicht in den FAQs beantwortet haben?
 
Bitte schreiben Sie uns hier mit Ihrer konkreten Anfrage und wir beantworten Ihrer Fragen gerne. Geben Sie uns bitte etwas Zeit zur Beantwortung.

1.
unkompliziert

 

...für Sie als Berater

simpel

 

...in der Abwicklung

einfach

 

...in der Umsetzung 

Beispiel eines typischen Standardfalls einer Rückabwicklung eines bereits gekündigten Vertrages. Bei diesem Beispiel lag der Mehrwert  bei 12.200 €uro.
Die Überprüfung der Verträge lohnt sich fast immer.

Summe der eingezahlten Beiträge

36.000 €

 

Rückkaufswert, bzw. ausgezahlter Wert

bei Kündigung

ca.  30.000 €

Summe der 

eingezahlten Beitrage

minus

Risikokosten

 

=> 42.200 

Nutzungs-entschädigung

+

Verlust aus Zinserträgen und Risikokosten:

- 6.000 €

Mehrwert

 Verluste 

 bei Kündigung

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